Der Prozess gegen den Anmelder des Recht auf Stadt Camps endete am Donnerstag nach 5,5 stündiger Verhandlung mit einer Verurteilung zu 90 Euro Bußgeld, wegen Verstoß gegen die Auflage, keine Musik nach 22 Uhr abzuspielen (Ordnungswidrigkeit). Die Richterin erklärte, es gehe um den formellen Verstoß, nicht darum ob die Versammlungsauflage rechtmäßig war. Sie übte ungewöhnlich scharfe Kritik an das Verhalten der Verwaltungsbehörde, dem Rechtsamt, die mit zwei Vertreterinnen – trotz Begrenzung der Sitzplätze von Zuschauer*innen auf 4 wegen der Coronapandemie – vertreten war. Das Bußgeld, wogegen Einspruch eingelegt worden war, betrug 500 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Betroffene darf einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen und mit seiner Wahlverteidigerin (eine andere Aktivistin) begründen.
Wir haben ein wenig über den Prozess getwittert. Heute wollen wir den Inhalten Raum geben. Es gab vor dem Amtsgericht eine Solikundgebung vom Bündnis Recht auf Stadt. Wir veröffentlichen zwei Redebeiträge.
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