Erklärung vom Wagenplatz „Fango“ in Causa „Unfug“

Das Bestehen des Wagenplatzes Fango sollte nicht als Legitimation dienen, die Entstehung legaler alternativer Wohnprojekte in Lüneburg zu verunmöglichen. Dies widerspräche unserem Vereinszweck.
Wir unterstützen die Schaffung anderer alternativer Wohnprojekte ausdrücklich.

Leben(s)Wagen e.V.

In der politisch-rechtlichen Auseinandersetzung mit der Stadt Lüneburg ging es in letzter Zeit viel um den Bauwagenplatz „Fango“ vom Verein Leben(s)Wagen, der sich ca. 10 Kilometer entfernt von unserem Wohnprojekt befindet.

Die Bewohner*innen des Wagenplazes Fango melden sich in einer Erklärung zur Wort.

Unser Vorschlag einen Antrag auf vorhabenbezogenem Bebauungsplan und auf Änderung des Flächennutzungpplan wurde – ohne vorige Anhörung in den Ausschüssen – abgelehnt.

Private Belange wie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum seien mit öffentlichen Belangen abzuwägen, so die Stadtverwaltung. Dem stünde „die Prüfung ernsthaft in Betracht kommender Standort- und Ausführungen gegenüber“. Als Alternative wird der Wagenplatz Fango ausgeführt.

Wir sehen dies nicht als Alternative an. Wir sind kein Bauwagenplatz wie Fango. Wir haben ein anderes Wohnkonzept. Das beinhaltet das Leben in Bauwägen, die als Zimmer genutzt werden (also ohne Abwasser, ohne Küche) UND im Haus, wo wir uns Wohnzimmer, Bäder, Büro und Küche teilen. Darüber hinaus gibt es Zimmer im Haus, eins davon barrierefrei. Wir wollen unser Wohnprojekt in der von uns gewählten Form aufrecht erhalten.

Ein Wohnprojekt ist keine Zwangsgemeinschaft. Sowohl wir als auch die Bewohner*innen des Wagenplatzes Fango wollen frei wählen, wer bei ihnen wohnt.

Die Stellungnahme von Leben(s)Wagen / Fango ist in Auszügen in der Landeszeitung erschienen, wir dokumentieren den vollständigen Wortlaut.

Pressemitteilung


Aufgrund des Artikels in der LZ, vom 19. Februar 2020 „Bauwagen sollen umziehen“ von Antje Schäfer, möchten wir als Lebenswagen e.V. folgende Erklärung abgeben:

Lüneburg 13. März 2020: Unser Wagenplatz sollte keine praktische Alternative für das eigenständige Projekt Unfug e.V. sein und dient nicht als Rechtfertigung andere Wohnprojekte zu verhindern. Lebenswagen e. V. und damit der Wagenplatz Fango wurde vor knapp 10 Jahren gegründet, um selbstbestimmtes, gemeinschaftliches Wohnen zu fördern. Seither pflegen wir einen offenen und kooperativen Umgang mit der Stadt und unser Pachtvertrag wurde vor zwei Jahren bis 2025 verlängert. Dieser glückliche Umstand bringt uns als Bewohner dieses alternativen Wohnprojektes in eine vorteilhafte Lage. Denn wir gelten als ein Vorzeigeprojekt, welches mit erforderlicher und wohlwollender Absprache der Stadt seit nun knapp 10 Jahren besteht.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass wir als eine Anlaufstelle für jene angesehen werden, welche sich ebenfalls für eine alternative Wohn- und Lebensform entschieden haben.
Das Bestehen des Wagenplatzes Fango sollte jedoch nicht als Legitimation dienen, die Entstehung legaler alternativer Wohnprojekte in Lüneburg zu verunmöglichen. Dies widerspräche unserem Vereinszweck.
Wir unterstützen die Schaffung anderer alternativer Wohnprojekte ausdrücklich.
Unsere Gemeinschaft entscheidet über die Aufnahme eines neuen Vereinsmitgliedes nach einem ‚‚Probewohnen“. Dies ist im Pachtvertrag geregelt. Die Entscheidung über die Neuaufnahme ist nicht auf die Wohnform zu beschränken, sondern betrifft auch eine unterstützende Teilnahme am Gesamtprojekt. So wird eine Neuaufnahme innerhalb der Gemeinschaft sorgfältig besprochen und erörtert. Da es darum geht, mit wem wir zusammen leben möchten und unser eigenständiges Wohnprojekt gestalten wollen, ist diese Entscheidung von hoher Bedeutung.
Das Bestehen alternativer Wohnprojekte und unkonventioneller Lebensformen begrüßen wir sehr und sind an der Entstehung und dem weiteren Erhalt sehr interessiert. Aus diesem Grund wünschen wir uns einen allseitig aufgeschlossenen und wohlwollenden Umgang in Bezug auf alternatives Wohnen und Stadtentwicklung in Lüneburg.

Die Bewohner*Innen des Wagenplatzes Fango
Landeszeitung vom 18.3.2020
Landeszeitung vom 18.3.2020

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