Die Landeszeitung Lüneburg hat über die Debatte zu Tiny Häusern und die Bauwagen vom Wohnprojekt Unfug berichtet.
Wir haben einen Leserbrief geschrieben und ein paar Fakten zum „Gerichtsurteil“ – das es gar nicht gibt – zusammen getragen:
Im Bauausschuss argumentiert die Stadtverwaltung, vor allem der Oberbürgermeister Mädge, dass das Wohnprojekt Unfug mit bewohnten Bauwagen auf formalen Gründen nicht rechtlich abgesichert werden könne.
Es gebe ein Urteil dazu. Die Landeszeitung übernahm die Inhalte und die Begriffe unhinterfragt.
Hier zur Klarstellung: Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 23. Juni 2020 kein Urteil gesprochen, sondern einen Beschluss in einem Eilverfahren erlassen. Es gibt in dieser Sache kein Urteil, weil kein Hauptverfahren mit Beweiserhebung wie z. B. die Vernehmung von Sachverständigen geführt wurde. Wir sind nur in einem Eilverfahren gegen den Sofortvollzug eines Bescheides der Stadt Lüneburg, der das Wohnen in den Bauwagen untersagte, vorgegangen. Dieser Beschluss des Verwaltungsgerichts hält fest, dass die Hansestadt Lüneburg Unfug die Nutzung der Bauwägen zu Wohnzwecken zum 1. Juli 2020 untersagen durfte. Bauten auf einer Fläche ohne Bebauungsplan dürfen demnach nicht bewohnt werden.
Der Beschluss sagt nicht aus – wie fälschlicherweise behauptet – dass die Wohnnutzung in einer anderen Konstellation nicht möglich wäre. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts steht nicht im Widerspruch zu unserer Forderung den Flächennutzungsplan zu ändern.
Im Gegenteil, stellt das Gericht fest, dass wir laut Flächennutzungsplan – in der Politik umgangssprachlich „F-Plan“ genannt – als „Friedhof“ geführt werden. Die Politik kann die Wohnnutzung erlauben. Das ist weiterhin unsere Forderung. Wir fordern die Änderung dieses absurden Zustandes, dass wir offiziell auf dem Friedhof leben. Wir fordern, den F-Plan der Realität anzupassen, denn unser Gelände wird seit Jahrzehnten zu Wohnzwecken und nicht als Friedhof genutzt.
Ein F-Plan gilt für 15-20 Jahre. Der F-Plan für unser Gelände wurde in den 70ern des letzten Jahrhunderts beschlossen und seitdem nicht mehr aktualisiert. Auch nicht als die Stadt das Grundstück samt Einfamilienhaus an privat verkaufte. Das Argument, dass mit der F-Planänderung eine Splittersiedlung entstehen würde, ist auf die fehlende Aktualisierung des F-Planes zurückzuführen. Unfug ist keine Splittersiedlung, sondern direkt an einem Fahrkreisel in unmittelbarer Nähe und Sichtweite von Wohnsiedlungen. Der Konflikt zwischen Stadt bzw. Verwaltung und Unfug ist also kein baurechtlicher, sondern ein politischer.
Wir von Unfug haben uns nach langen Diskussionen entschieden, nicht gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vorzugehen. Die Stadt bezahlt seit Monaten ein Anwaltsbüro aus Hannover und hat es damit beauftragt den Konflikt mit Unfug zu führen. Die Ankündigung von OB Mädge auch nach der Wahl gegen Unfug vorzugehen, unterstreicht die persönlich-politische Dimension dieses Konfliktes. Wir lassen uns aber nicht beirren. Da der Konflikt ein politischer und kein baurechtlicher ist, haben wir uns entschlossen wieder den Kontakt zur Politik zu suchen und eine politische Lösung zu finden.
Wir stehen weiter für Diskussionen offen und zeigen mögliche und rechtlich abgesicherte Lösungen auf.