Eine Soligruppe hat am 27. Juni ein Protestcamp „für eine solidarische Stadt für alle“ im Rathausgarten in Lüneburg veranstaltet.
Der Lüneburger Oberbürgermeister Ulrich Mädge war allerdings not amused darüber. Er lies die Versammlung durch die Polizei verbieten und auflösen. Im öffentlich zugänglichen Rathausgarten, dürfen sich nur Touristen aufhalten. Protest ist unerwünscht.
Die Auflösung dürfte rechtswidrig gewesen sein. Sie widerspricht Grundsatzurteile vom Bundesverfassungsgericht, wie das „Fraport-Urteil„. Demnach unterliegen Orte, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet und in öffentlicher Hand sind, einer Grundrechtsbindung. Es darf dort demonstriert werden. Das ist beim Rathausgarten der Fall. Und der Zusammenhang zwischen Ort und Gegenstand des Protestes war eindeutig. (zur Ortswahl, VG Lüneburg)Es ging um die Wohnungspolitik der Stadt, die im Rat bestimmt wird. Ordnungsamt und Polizei behaupteten aber, es handelte sich nicht um höchstrichterliche Rechtsprechung?!
Die Menschen zogen anschließend mit einer „Sponti“ durch die Innenstadt. Die Polizei versperrte den Weg zur großen Bäckerstraße. Wo kämen wir denn hin, würde eine Demonstration die Menschen beim Einkaufen in der Kaufmeile stören?!
Die Sponti machte an der Kundgebung gegen das neue Kohlegesetz am Lambertiplatz Halt. Es wurden Redebeiträge gehalten.
Vor dem Rathausgarten konnte eine spontane Mahnwache angemeldet werden, die bis in die Nacht hinein ging. Es gab Musik, nette Gespräche und Küche für alle. Am Abend wurde eine Doku über die Rote Zora „Frauen, Bildet Banden“ im OpenAir Kino gezeigt.
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Bilderquelle: Rudy Bartels, Keinlüneburgohneunfug, Unfug, Cécile Lecomte