Die Polizei erklärte nach Ende der Veranstaltung, diese sei friedlich verlaufen und verschwieg ihre eigene Gewalt. Eine Kletteraktivistin wurde durch das Eingreifen und lange Festhalten der Polizei auf ca. 3 Meter Höhe verletzt. Die Zeichen eines Beginnenden Hängetraumas wie Schwindel, Atemnot, Übelkeit und taubes Bein waren unübersehbar. Die Kletterin war  im Begriff einen Baum zu erklimmen, um mit ihrem Kletterpartner ein Banner mit der Aufschrift „dem Kapitalismus auf der Nase herum tanzen“ aufzuhängen. Die Aktion wurde unterbunden, obwohl sie offensichtlich teil der G20 Demonstration war. Dies trotz der Tatsache, dass das Lüneburger Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht für Niedersachsen bei juristischen Auseinandersetzungen gegen die Polizei Lüneburg im Sinne der Aktivist*innen urteilten.

Dazu das Verwaltungsgericht Lüneburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 A 87/13:  „Denn hinsichtlich der Art und Weise der Ausgestaltung der Versammlung besteht Typenfreiheit, die Versammlungsfreiheit umfasst als spezifisches Kommunikationsgrundrecht auch die Befugnis zum Einsatz besonderer und ungewöhnlicher Ausdrucksmittel.“ (2)

Kletteraktivist und Lüneburger Kreistagsabgeordneter Christoph Podstawa: „Ich habe Polizeidirektor Brauer auf die Gesetzeslage, die er auf Grund der ergangenen Urteile persönlich kennen müsste, hingewiesen. Dieser hat jedoch den Angriff auf unserem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vorangetrieben. Er ist entweder inkompetent oder hat wissentlich gegen unsere Grundrechte verstoßen. Beides ist ein politischer Skandal und muss folgen haben“.

Die Aktivist*innen kündigen eine erneute Klage vor dem Verwaltungsgericht an.
Kletterpartnerin Cécile Lecomte dazu: „Ich darf und will selbst entscheiden, wie ich meinen Protest kund tue. Ich lasse mir die willkürliche Einschränkung meiner Grundrechte nicht gefallen. Der Polizeieinsatz und die dazugehörende Gewalt haben mich nicht überrascht. Es ist leider so, dass Grundrechtsverstöße zum Regelbetrieb der Polizei gehören. Gerade eben habe ich zwei Verfassungsbeschwerden mit denen Polizeimaßnahmen angegriffen wurden, gewonnen.“ (Az.  2 BvR 1754/14 und  2 BvR 1900/14) (3)

Beide Kletteraktivist*innen sind sich darüber einig: der martialischer Auftritt der Polizei mit gefühlt einem Mannschaftswagen pro Demonstrierenden konnte nur zu einer Eskalation führen und diente offensichtlich der Kriminalisierung von Protest. Der Einsatz  war vollkommen unverhältnismäßig. Dies war ein kleiner Ausblick auf die anstehenden Polizeieinsätze in  Hamburg. Davon wird sich der Widerstand gegen G20 jedoch nicht einschüchtern lassen.

Fußnote:

(1) Klage der Kletterin beim VG Lüneburg

(2): Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg Aktenzeichen 5 A 87/13

(2)Beschlüsse vom Bundesverfassungsgericht über die zwei Verfassungsbeschwerden